AGB
1. Vorbemerkung
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und MELTEMI regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-l des BGB und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an. Abweichungen bei der jeweiligen Ferienobjektausschreibung und die dort enthaltenen Sonderhinweise haben Vorrang.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit seiner Reiseanmeldung bietet MELTEMI auf der Grundlage deren Prospekte, Internetauftritt sowie Reisebedingungen den Abschluss eines Reisevertrags für ein Feriendomizil (Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel usw.) verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch MELTEMI zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, wird der Kunde regelmässig innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch Übersendung der Reisebestätigung/ Rechnung o.ä. informiert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist MELTEMI an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde MELTEMI innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Die von MELTEMI für die Verwaltung benötigten Personaldaten werden mittels EDV erfasst und nur von MELTEMI verwendet und nicht weitergegeben. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.
3. Zahlung/Reiseunterlagen
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10 % des vereinbarten Reisepreises an MELTEMI innerhalb von 10 Tagen fällig; die ebenfalls in der Buchungsbestätigung bezifferte Restzahlung hat dann vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei einer Buchung unter 1 Monat vor Reisebeginn ist jedoch der gesamte Reisepreis nach Zugang der Reiseunterlagen sofort an MELTEMI zu zahlen. Die an MELTEMI zu erbringenden Zahlungen sind auf das Konto Gabriele Schwarz bei der Hypovereinsbank München, Kto. Nr. 91315068, BLZ 70020270 zu leisten. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der vollständige Reisepreis auch nach nochmaliger Abmahnung nicht bis zu dem im Abmahnschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt sein sollte, berechtigt dies MELTEMI zur Auflösung des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren analog Ziff. 6 der Reisebedingungen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
4. Leistungen
Für die gebuchten Ferienhäuser ist keine Betreuung durch eine Reiseleitung seitens MELTEMI vorgesehen. Die An- u. Rückreise erfolgt in eigener Regie und Verantwortung. Eine Anfahrtsbeschreibung zu dem gebuchten Feriendomizil erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung der MELTEMI, welche in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Beschreibung im Internet enthalten ist, sowie aus den hieraus bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. (Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für MELTEMI bindend. MELTEMI behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird). Die Feriendomizile dürfen nur mit der in der Preistabelle angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden, sofern nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Mehrbelegung ausgeschrieben ist. Ebenso dürfen die Feriendomizile nur von der in der Reisebestätigung aufgeführten maximalen Personenanzahl belegt werden, wobei auch Kinder, unabhängig vom Alter, als volle Personen zählen. Bei der Buchung nicht angegebene Personen können bei Ankunft zurückgewiesen werden.
5. Änderung der Leistungen
Eine Änderung oder Abweichung einer Leistung vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig wird und die von MELTEMI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, ist nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Feriendomizils nicht beeinträchtigt. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. MELTEMI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird MELTEMI dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber MELTEMI vom Vertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MELTEMI. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt im eigenen Interesse schriftlich zu erklären. Tritt der Reisekunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so steht MELTEMI unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes der von MELTEMI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was MELTEMI durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben konnte. MELTEMI kann diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651i Abs. 3 BGB. Insoweit betragen die Rücktrittskosten bei Feriendomizilen (Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel usw.) a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des Reisepreises b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50 % des Reisepreises c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80 % des Reisepreises d) 2 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 85 % des Reisepreises. Hinsichtlich den pauschalierten Rücktrittskosten bleibt dem Kunden das Recht unbenommen, MELTEMI einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen. Gelingt es MELTEMI, egal ob ohne oder mit Hilfe des bisherigen Kunden, rechtzeitig einen anderen Kunden für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen für das gleiche neu über MELTEMI zu buchende Feriendomizil zu finden, so wird für diese Änderung unabhängig vom Rücktrittstermin dem bisherigen Kunden eine Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR berechnet. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch MELTEMI tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.
7. Rücktritt/Kündigung durch MELTEMI
MELTEMI kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen: a) fristlos, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält; b) fristlos, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt MELTEMI den Reisevertrag nach Punkt a), verfällt der Reisepreis analog Ziff. 6 der Reisebedingungen. Tritt MELTEMI gem. Punkt b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt MELTEMI den Vertrag gem. Punkt b) nach Reisebeginn, so erhält der Kunde den Teil vom Reisepreis zurück, der den ersparten Aufwendungen von MELTEMI entspricht.
8. Gewährleistung/Haftung
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Lift, Swimmingpool, usw. (siehe nachstehende Allgemeine Hinweise). Die vertragliche Haftung von MELTEMI für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a)ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b)der MELTEMI für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MELTEMI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von MELTEMI sind.
9. Versicherungen
In den von MELTEMI zu erbringenden Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Zur eigenen Sicherheit des Kunden empfiehlt MELTEMI den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Europäischen Versicherungsgesellschaft. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ersetzt in vielen Fällen den grössten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn der Kunde aus triftigem Grund von der Reise zurückgetreten ist. Der Abschluss sollte bei der Reisebuchung erfolgen. Ebenso empfiehlt MELTEMI bei Reisen ins Ausland den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da selbst bei Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. MELTEMI ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
10. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
MELTEMI informiert den Kunden auf seiner Internetseite über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Beim Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie MELTEMI nicht ausdrücklich mitgeteilt worden sind. MELTEMI wird den Kunden über wichtige Änderungen der auf der Internetseite wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Soweit MELTEMI ihre Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich MELTEMI ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. MELTEMI haftet auch dann, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen. Soweit aus den genannten Vorschriften dem Kunden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn MELTEMI ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Kunden im Falle schuldhaften Verhaltens von MELTEMI bleiben unberührt.
11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Verpflichtung schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht oder stellt der Kunde am Mietobjekt Mängel fest, so kann dieser Abhilfe verlangen. Der Kunde hat sich in diesem Falle unverzüglich per Telefax, E-mail oder telefonisch an:
Meltemi
Gabriele Schwarz
Pfarrstr. 14
80538 München
Tel. 0049 89 217779-12
Mobilo 0049 1728930010
Email: gschwarz@m-c.de
zu wenden, damit geeignete Massnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Die Leistungsträger (Besitzer, Eigentümer, Schlüsselhalter vor Ort, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie Vertreter von MELTEMI, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen. Mängelanzeigen bzw. Abhilfeverlangen sind in Ausnahmefällen entbehrlich, z.B., wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung von Reiseleistungen kann der Kunde innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber MELTEMI geltend machen, wobei eine schriftliche Geltendmachung empfehlenswert ist. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistung oder die von dem Kunden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäss erbracht wurden, dass der Kunde den Mangel unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Kunde bei MELTEMI mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Einer Fristbestimmung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MELTEMI als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Ansprüche des Kunden gegenüber MELTEMI, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit. Schweben zwischen MELTEMI und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder MELTEMI die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Vorbezeichnete Verjährungsfrist von zwei Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ausgenommen vom Abtretungsverbot ist das Stellen eines Ersatzmieters entsprechend Ziffer 6.
13. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen MELTEMI und dem Kunden findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen von MELTEMI gegen den Kunden im Ausland für die Haftung der MELTEMI dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der MELTEMI ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann MELTEMI nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von MELTEMI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist wird als Gerichtsstand der Sitz von MELTEMI vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und MELTEMI anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für diesen günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Allgemeine Hinweise
Lieber Feriengast,
unser Ziel ist, dass Sie zufrieden sind. Damit Sie nicht von falschen Erwartungen ausgehen, möchten wir Sie bitten, die folgenden Hinweise und Tipps aufmerksam zu lesen. Sie sollen die Leistungsbeschreibung auf der Internet-Seite erläutern und konkretisieren und wichtige Punkte in übersichtlicher Form noch einmal verdeutlichen.
Leistung: Die von uns zu erbringende Reiseleistung besteht in der Überlassung von Ferienhäusern -wohnungen und Hotels für den gebuchten Zeitraum, die von Ihnen nach Ihren Bedürfnissen ausgesucht werden können, wobei wir uns laufend darum bemühen, Ihnen die Auswahl des Objektes so komfortabel wie möglich zu gestalten. Die An- u. Abreise zu den jeweils gebuchten Objekten ist in eigener Verantwortung zu organisieren und nicht Inhalt des abgeschlossenen Vertrages.
Unterkunft: Grösse und Ausstattung der Ferienhäuser/-wohnungen und Hotels sind im jeweiligen Text beschrieben. Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschl. Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei der Ermittlung der Belegung werden Kinder, auch Kleinkinder, als Person mitgezählt. Die in der Preistabelle angegebene maximale Personenzahl pro Ferienhaus/-wohnung, ggf. ergänzt durch Kinder- bzw. Zustellbetten, darf nicht überschritten werden. Bei der Buchung nicht angegebene Personen können bei Ankunft vom Vermieter zurückgewiesen werden.
Nebenkosten: Feste Kosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, sind bereits im Reisepreis enthalten. Ob und ggf. welche variablen Kosten zusätzlich anfallen, die von der Zahl der reisenden Personen oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung, Bettwäsche), entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen bei der Ausschreibung zu den einzelnen Mietobjekten. In den einzelnen Ausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche sowie Geschirrhandtücher oder Handtücher für das Bad vorhanden oder mitzubringen sind oder möglicherweise auch im Ort gemietet werden können. Stehen Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung, so enthält die Programmausschreibung einen entsprechenden Hinweis. Diese müssen im voraus bestellt werden.
Haustiere: Ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht, ist ebenfalls der jeweiligen Objektausschreibung zu entnehmen. Auf jeden Fall muss ein Haustier mit Hinweis auf Art und Grösse bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die in der Ausschreibung erteilte Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für 1 Haustier. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Tieren vermeiden will.
Swimmingpools: Beinhaltet das gemietete Ferienobjekt einen Swimmingpool, so ist dieser i.d.R. von Mai bis Mitte September in Betrieb und kann auf eigene Gefahr mitbenutzt werden. Bei hohen Aussentemperaturen und/oder starker Nutzung muss das Wasser in den Pools öfters gewechselt werden. Die Reinigung des Pools und das Wechseln des Wassers wird selbst dann gelegentlich erforderlich, wenn solche Pools über Umwälzanlagen verfügen. Solche Massnahmen können dazu führen, dass ein Swimmingpool u.U. vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Sonstiges: Sofern das Ferienobjekt in südlichen Ländern liegt, bitten wir Sie zu beachten, dass es in solchen Ländern zu landestypischen Strom- u. Wasserausfällen kommen kann (z.B. wegen Rationierung). Eine Garantie dafür, dass es nicht während der Vermietungszeit zu Strom- oder Wasserausfällen kommt, können wir daher nicht übernehmen. Wir werden in solchen Fällen alles unternehmen, um Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Die technischen Einrichtungen in südlichen Ländern entsprechen nicht immer unserem Standard. Aus Mangel an Fachpersonal und Ersatzteilen können Reparaturen zuweilen länger dauern als erwartet.
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